GEMA Nutzung

GEMA und GVL

In vielen Zirkussen wird Musik gespielt, live oder vom Band. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker oder Verleger, die bei ihr Mitglied sind. Sie nimmt zudem für die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung der Leistungsschutzrechte, die Rechte der Labels und ausübender Künstler (z.B. Interpreten und Musiker), also im Falle von nicht live gespielter Musik vom Tonträger, wahr.

Der VdCU sieht es als seine Aufgabe an, mit der GEMA angemessene Tarife zu verhandeln und Gesamtverträge hierzu abzuschließen. Den Mitgliedern des VdCU werden nach den derzeitigen Verträgen 20% Gesamtvertragsnachlass auf die GEMA-Gebühren eingeräumt. Voraussetzung für die Gewährung des Gesamtvertragsnachlasses ist die Meldung der Mitgliedschaften und deren Bestandsdaten an die GEMA, die diese Daten sodann verarbeitet.

Die letzten Tarifänderungen und -erhöhungen wurden einseitig von der GEMA veröffentlicht und nicht verhandelt. Die Angemessenheit des aktuellen Tarif Z wurde von dem VdCU bestritten und vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes angegriffen. Aus Sicht des VdCU sind die von der GEMA in letzter Zeit geforderten Tariferhöhungen und -änderungen unangemessen hoch und stellen einen Missbrauch der der GEMA gesetzlich eingeräumten Monopolstellung dar.

Als Nutzer von Musik aus dem Repertoire der GEMA haben Zirkusse die Pflicht, ihre Zirkusveranstaltungen bei der GEMA anzumelden und die Nutzung der Musik anzuzeigen.

Folgende Informationen sind der GEMA zu melden:

  • Kundennummer (soweit vorhanden)

  • Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung und Adresse (Rechnungsanschrift)

  • Veranstaltungsort nebst Adresse

  • Datum der Aufführungen

  • Nettoeinnahmen aus dem Kartenverkauf

  • Besucherzahl (im Falle der Mindestvergütung nach dem Pauschalsatz)

  • Art der Musikwiedergabe (Livemusik, Band, etc.)

  • Sonstige geldwerte Vorteile

  • Dauer der Musikwiedergabe (im Falle einer Anteilsberechnung), inkl. Setlists

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/variete-und-zirkus und https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-z

Den aktuellen Tarif Z (der wie ausgeführt derzeit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist) finden Sie unter

https://www.gema.de/documents/20121/1599214/tarif_z_version6-pdf/b2d36fc7-2cb3-68ba-ff55-fc09e543f31c?version=1.0&t=1701288444467

Die derzeitige gerichtliche Überprüfung des Tarif Z führt leider nicht dazu, dass der Tarif nicht in voller Höhe angewandt würde. Eine Interimsvereinbarung wurde von der GEMA abgelehnt. Das Gesetz sieht vor, dass Nutzer den angemessenen Teil der Vergütung an die GEMA zahlen und den streitigen Teil der Vergütung unter Vorbehalt zahlen oder hinterlegen können (§ 37 VGG).

Für Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens oder zu den Möglichkeiten der Hinterlegung kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle.